Streitschlichtung unter dem DSA: Im Sinne der Plattformen
Artikel 21 des Digital Services Act (DSA) regelt die sogenannte „außergerichtliche Streitbeilegung“, die eigens eingerichteter Streitbeilegungsstellen bedarf. Was nun in den ersten Staaten passiert: In Deutschland hat die Bundesnetzagentur …
Von Laurenz Gehrke
