Gestern hat der Rat der EU die Richtlinie über Plattformarbeit, oder Platform Work Directive, angenommen. Die soll den Einsatz von Algorithmen in der Personalverwaltung transparenter machen und sicherstellen, dass automatisierte Systeme von qualifiziertem Personal überwacht werden und dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht haben, automatisierte Entscheidungen anzufechten.
Hintergrund ist, dass die Digitalisierung in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten zu einem enormen Wachstum der Plattformökonomie geführt hat, in der viele Unternehmen mit ihren Geschäftsmodellen gern auf sogenannte „Gigworker“ setzen, die als Selbstständige kurzfristig Aufträge übernehmen und deren arbeitsrechtlicher Status neue Fragen aufgeworfen hat.
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