Tiefgang
Wie das Justizressort gegen Deepfakes vorgehen will
Lesedauer: 7 Min.
Das Bundesjustizministerium (BMJV) will die Erstellung sexualisierter Deepfakes mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe ahnden. Das geht aus dem strafrechtlichen Teil des Referentenentwurfes für ein digitales Gewaltschutzgesetz hervor, der SZ Dossier vorliegt. Zuerst hatte unter anderem der Spiegel darüber berichtet.
Dafür soll dem Entwurf zufolge der Paragraf 184k des Strafgesetzbuches erweitert werden. Das Strafrecht soll künftig auch die verschiedenen Erscheinungsformen der bildbasierten sexualisierten Gewalt und Belästigung erfassen. Das sogenannte Upskirting und Downblousing ist bereits heute strafbar.
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