Tiefgang
Wie das BMJV zivilrechtlich gegen digitale Gewalt vorgehen will
Lesedauer: 6 Min.
Betroffene von digitaler Gewalt sollen künftig leichter als bisher Auskunft bekommen, wer hinter einem Account steckt. Wie das gehen soll, zeigt der zivilrechtliche Teil des Entwurfs für ein Gesetz gegen digitale Gewalt. Das Bundesjustizministerium (BMJV) will dafür Onlineplattformen sowie Hosting- und Internetzugangsanbieter stärker in die Pflicht nehmen.
„Es ist derzeit für Betroffene zu schwer, eigene Rechte im Netz durchzusetzen“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Freitag bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes. Dieser sieht zudem vor, dass Betroffene gerichtlich beantragen können, dass Accounts bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen und Wiederholungsgefahr zeitweilig gesperrt werden können.
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