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Tiefgang

NIS-2-Entwurf: Wirtschaft sieht weiterhin auch den Staat in der Pflicht

Lesedauer: 6 Min.

Die Wirtschaft zeigt Unverständnis darüber, dass der Staat sich selbst großzügige Ausnahmen im Cyberbereich gewährt, Unternehmen aber künftig strenger kontrollieren wird – sofern sie kritische Anlagen oder Dienste betreiben. Hintergrund ist die nationale Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie, die derzeit diskutiert wird. Das Bundesinnenministerium (BMI) legte kürzlich einen Referentenentwurf vor (SZ Dossier berichtete), heute endet die Verbände- und Länderanhörung. Das Gesetz heißt NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG). Es wird zehntausende Unternehmen betreffen, auf sie kommen strengere Regeln zu.

„Es ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, dass die Hauptlast der Umsetzung der Cybersicherheitsmaßnahmen erneut auf die Privatwirtschaft abgewälzt wird, während wesentliche Teile der öffentlichen Verwaltung ausgenommen bleiben“, heißt es etwa vom Digitalverband Bitkom. Das stehe in direktem Widerspruch zum erklärten Ziel der NIS-2-Richtlinie, die Resilienz und Sicherheit in der Daseinsvorsorge umfassend zu stärken.

Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, sagte ebenfalls zu SZ Dossier: „Um Deutschland cyberresilient aufzustellen, muss auch die Verwaltung der Kommunen und Länder dieselben Sicherheitsanforderungen erfüllen, die an andere besonders wichtige Einrichtungen gestellt werden.“ In der BDI-Stellungnahme heißt es dazu unter anderem: „Neben Bundesbehörden sollten auch Behörden der Länder und Kommunen – insbesondere Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, die sensible Daten verarbeiten und für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen essenzielle Verwaltungsleistungen erbringen – als besonders wichtige Einrichtungen definiert werden.“

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