Europas ESG-Kurs durch Zolldeal geschwächt – vorerst
Es sind nur wenige Zeilen in einem trockenen Handelsdokument – doch sie haben es in sich. In der „Gemeinsamen Erklärung“ zur Beilegung des Zollstreits zwischen der EU und den USA heißt es, die europäischen Nachhaltigkeitsgesetze dürften den transatlantischen Handel nicht „unangemessen beschränken“. Gemeint sind zentrale Elemente des Green Deal wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die Sorgfaltspflichten in Lieferketten (CSDDD).
Damit sichert die EU-Kommission in einem völkerrechtlich unverbindlichen, aber politisch folgenreichen Text zu, ihre Vorhaben im Sinne Washingtons abzumildern. Auch rechtlich ist die Zusage heikel, weil sie direkt in laufende EU-Rechtsverfahren hineinreicht: Schon seit Monaten verhandelt Brüssel über ein „Omnibus-Paket“ zur Entlastung der Unternehmen, das auch die CSRD und die CSDDD betrifft (SZ Dossier berichtete). In der Konsequenz wird damit erstmals Nachhaltigkeit ausdrücklich zum Gegenstand eines geoökonomischen Deals.
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