„Juristischer Unfug“ – Streit über ESG-Regeln spitzt sich zu
Es geht um nicht weniger als die Grundausrichtung unternehmerischer Verantwortung. In einem neuen Gutachten stellt der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio die Rechtmäßigkeit der ESG-Regulierung infrage – und kritisiert insbesondere die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit NGOs.
Für die Juristin Miriam Saage-Maaß vom Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte ECCHR ist diese Perspektive unhaltbar. „Die Behauptung, dass es für Unternehmen einen Zwang zur Kooperation mit Gewerkschaften und NGOs gebe, ist – um ehrlich zu sein – juristischer Unfug“, sagte sie SZ Dossier. Globale Produktionsprozesse verlangten im Gegenteil nach einem strukturierten Austausch mit zivilgesellschaftlichen Akteuren – auch aus verfassungsrechtlicher Sicht.
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