Guten Tag. Nur ein kleiner Rest, hieß es. Nur ein paar Gramm CO₂, die mit Wäldern in Paraguay verschwinden sollten. Mit genau dieser Erzählung bewarb Apple seine Smartwatch als „CO₂-neutral“ – bis das Landgericht Frankfurt sie jetzt als irreführend untersagte und der Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe folgte. Für die Werbesprache zum Klima ist damit eine klare Grenze gezogen.
Bemerkenswert ist, wie klar die Richter die Erwartungen der Verbraucher an das Paris-Abkommen knüpfen. Klimaneutralität bedeutet demnach, dass Ausstoß und Abbau von CO₂ in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts im Gleichgewicht stehen. Wer also „CO₂-neutral“ verspricht, muss diese Wirkung langfristig sichern. Pachtflächen aber, die bereits zu großen Teilen 2029 auslaufen, schließen diese Lücke nicht – und genau daran scheiterte die Apple-Argumentation.
Zugleich stellt das Apple-Watch-Urteil nur einen Vorboten dar, schon bald wird es zu einem Paradigmenwechsel weg von Einzelfallklagen hin zu einem europaweiten Verbot kommen: Ab September 2026 sind produktbezogene Klimaaussagen untersagt, wenn sie auf Kompensationen beruhen. Marketing mit Ablasslogik verliert damit den Boden, und der Wettbewerb verlagert sich dorthin, wo er hingehört – zu echten Emissionsminderungen in Produktion, Lieferkette und Design.
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