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E-Patientenakte: Antworten auf die wichtigsten Fragen zur morgigen Frist

Lesedauer: 6 Min.

Praxen, Krankenhäuser und Apotheken müssen ab morgen die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Sprich: Ärztinnen und Ärzte werden dazu verpflichtet, die digitale Patientenakte mit medizinischen Befunden zu befüllen – es sei denn, die Patientin oder der Patient hat widersprochen.

Ist es realistisch, dass das klappt?

Bei Kliniken gibt es noch größere Probleme, bei Praxen und Apotheken sieht es besser aus. Die zuständige Digitalagentur Gematik rechnet damit, dass etwa 90 Prozent der Praxen und Apotheken in Deutschland „technisch ausgestattet“ sind, um mit der ePA arbeiten zu können.

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