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Tiefgang

DSA: Drei neue Trusted Flagger in Deutschland

Lesedauer: 5 Min.

Als die Bundesnetzagentur (BNetzA), die in Deutschland als Digital Services Coordinator (DSC) die Umsetzung des Digital Services Acts (DSA) überwacht, vergangenen Herbst den ersten sogenannten Trusted Flagger unter dem DSA zertifizierte, löste das eine empörte öffentliche Diskussion aus. Plötzlich geisterte der Begriff – manchmal in der deutschen Übersetzung „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ – durch die Nachrichten und schürte Ängste vor einer Internetzensur, die das Gut der freien Meinungsäußerung bedroht (SZ Dossier berichtete).

Offenbar war es der BNetzA ein Anliegen, dass sich das nicht wiederholt: Als die Behörde gestern die Zertifizierung dreier weiterer Organisationen als Trusted Flagger verkündete, wurde ausdrücklich auf die Grenzen ihrer Kompetenzen hingewiesen. „Weder der DSC noch die Trusted Flagger entfernen Inhalte oder ordnen die Entfernung an“, hieß es in der offiziellen Mitteilung. „Die Entscheidung über den Umgang mit gemeldeten Inhalten treffen die Anbieter von Online-Plattformen und -Diensten auf Grundlage des jeweils anwendbaren nationalen Rechts.“

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