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Tiefgang

So positionieren sich Rat, Kommission und Parlament vor den Green Claims Trilog

Lesedauer: 5 Min.

100 Prozent klimaneutral – geht das überhaupt? Jedenfalls können die wenigsten Unternehmen, die mit solchen oder ähnlichen Begriffen ihre Produkte bewerben, dieses ambitionierte Ziel wirklich erfüllen. Um irreführende Werbung mit dem Begriff Klimaneutralität zu verhindern, hat die EU-Kommission die Green Claims Richtlinie vorgeschlagen, eines der zentralen Vorhaben des Green Deal. Im Juni hat sich der Rat der EU positioniert, das neu gewählte EU-Parlament hat Anfang Dezember die Empfehlungen des alten übernommen. Die Trilog-Verhandlungen sollen Anfang 2025 starten.

Die Green Claims Richtlinie sieht eine Vorabkontrolle von Umweltaussagen vor. Das heißt konkret, dass Unternehmen Aussagen, ihre Produkte seien „biologisch abbaubar“ oder „umweltfreundlich“, belegen müssen, bevor sie damit werben dürfen. Die EU-Länder sollen Gutachterinnen und Gutachter damit beauftragen, die Verwendung solcher Angaben vorab zu genehmigen.

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