CSRD-Umsetzungsgesetz vor dem Aus, entlastet aber nicht von Berichten
Für die Pflicht zu Nachhaltigkeitsberichten nach EU-Regeln dürften dieses Jahr zu Silvester keine Neujahrsraketen starten. Die für den Jahreswechsel geplante, nationale Umsetzung der CSRD in Deutschland steht vorerst vor dem Aus. Aber auch ohne ein nationales CSRD-Umsetzungsgesetz müssen betroffene Unternehmen sich darauf einstellen, für 2025 Nachhaltigkeitsberichte abgeben zu müssen – jedenfalls, wenn das CSRD-Umsetzungsgesetz im Laufe des kommenden Jahres verabschiedet wird.
Allerdings: Rückwirkend für 2024 lässt sich diese Pflicht den Unternehmen dann nicht mehr auferlegen. Das geht aus einem Rechtsgutachten im Auftrag des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hervor. Der IDW informiert über die Ergebnisse in einem internen Schreiben, das SZ Dossier vorliegt.
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