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Meldung

Gericht bestätigt DSGVO-Verstoß der Deutsche Wohnen

Das Landgericht Berlin I hat einen Verstoß der Deutsche Wohnen SE gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bestätigt, aber die Höhe des Bußgeldes reduziert. Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass die Wohnungsbaugesellschaft nicht rechtzeitig die erforderlichen Änderungen im IT-System eingeführt habe, um die fristgemäße Löschung von personenbezogenen Daten ehemaliger Mieterinnen und Mieter des Unternehmens zu gewährleisten, heißt es in einer Mitteilung.

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