AI-Act-Umsetzung im Digitalausschuss
Von Selina Bettendorf, Laurenz Gehrke und Bastian Mühling
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Selina Bettendorf, Laurenz Gehrke und Bastian Mühling
Bayern will Frauen besser vor Deepfakes schützen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative hat das bayerische Kabinett am Dienstag beschlossen. Ziel ist ein neuer Paragraf 201b im Strafgesetzbuch, da bisher nur Teilaspekte gesetzlich geregelt sind.
Bis zu fünf Jahre: „Der neue Paragraf sieht für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschungen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor“, teilte die Staatskanzlei mit. Für schwerwiegende Fälle, wie etwa Verbreitung pornografischer Deepfakes, sei eine Strafschärfung mit Höchststrafe von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen.
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Cornelia Schwarzmüller
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