von Gabriel Rinaldi, Miriam Dahlinger, Laurenz Gehrke und Matthias Punz
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine vorläufige Handreichung zur Frage der verpflichtenden Schulung von „Geschäftsleitungen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen“ veröffentlicht, die im NIS-2-Gesetz vorgeschrieben sind. Die deutsche Umsetzung der europäischen Cybersicherheitsrichtlinie liegt derzeit im Bundestag (SZ Dossier berichtete).
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