Meldung
5G-Frequenzen: Neuanlauf nach Gerichtsentscheid
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) muss das Verfahren zur Vergabe der 5G-Frequenzen neu aufrollen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden der Behörde gegen zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Köln zurückgewiesen. Damit sind diese nun rechtskräftig. Das Kölner Gericht hatte 2024 entschieden, dass die Vergabebedingungen und Auktionsregeln aus dem Jahr 2018 rechtswidrig waren.
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