von Miriam Dahlinger, Florian Eder, Laurenz Gehrke, Bastian Mühling und Matthias Punz
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
In einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Linken zur elektronischen Patientenakte (ePA) heißt es: „Eine Zugriffsbeschränkung für einzelne Behandlungsdokumente je Leistungserbringer ist nicht vorgesehen.“ Versicherte können in der digitalen Patientenakte also weiterhin keine einzelnen Dokumente gezielt für bestimmte Ärztinnen, Psychotherapeuten oder andere Leistungserbringer des Gesundheitswesens freigeben oder sperren.
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