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NKR: Auch ohne Grundgesetzänderung darf gebündelt werden

Die bestehende Rechtslage lässt die Bündelung von Aufgaben im Föderalismus zu. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Nationalen Normenkontrollrats (NKR), das gestern veröffentlicht wurde. Gebündelte Online-Services und Plattformen wären demnach auch jetzt schon möglich. So könnte der Bund etwa eine zentrale Plattform bezahlen und allen zur Verfügung stellen – die Mitnutzung dürfte allerdings nicht verpflichtend sein. Matthias Punz berichtet.

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