von Miriam Dahlinger, Bastian Mühling, Laurenz Gehrke, Matthias Punz und Michael Radunski
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Das Bundeskriminalamt hat vergangenes Jahr in 482 Fällen die Entfernung terroristischer Online-Inhalte durch Anbieter von Hostingdiensten angeordnet – deutlich häufiger als 2023 (249 Entfernungsanordnungen). Das geht aus einem gestern veröffentlichten Transparenz- und Monitoringbericht der Bundesnetzagentur hervor.
Weiterlesen?
Starten Sie eine Probephase, um die vollständigen Inhalte des Dossiers Digitalwende zu lesen.
Jetzt zwei Wochen kostenlos testenHaben Sie bereits einen Account? Dann loggen Sie sich ein.
Ihr persönlicher Kontakt

Nico Kreuzpointner
+49 151 20 64 94 90Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@sz-dossier.de.