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Meldung

AG Gesundheit: Für wen würden die ePA-Sanktionen nun gelten?

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:

Aus der AG Gesundheit sowie deren Umfeld erreichte SZ Dossier eine Präzisierung der Formulierung „verpflichtenden sanktionsbewehrten Nutzung“ der elektronischen Patientenakte. Damit seien Sanktionen gegen Ärztinnen und Ärzte gemeint – und nicht gegen Patientinnen und Patienten.

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AG Gesundheit: Für wen würden die ePA-Sanktionen nun gelten? (Meldung) | SZ Dossier