von Laurenz Gehrke, Selina Bettendorf, Miriam Dahlinger und Bastian Mühling
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Aus der AG Gesundheit sowie deren Umfeld erreichte SZ Dossier eine Präzisierung der Formulierung „verpflichtenden sanktionsbewehrten Nutzung“ der elektronischen Patientenakte. Damit seien Sanktionen gegen Ärztinnen und Ärzte gemeint – und nicht gegen Patientinnen und Patienten.
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