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„Klimaneutralität bis 2045“ weder Staatsziel noch Klagegrund

Klimaschutz ist auch nach der am Dienstag vom Bundestag beschlossenen Reform des Grundgesetzes weiterhin kein Staatsziel. In der deutschen Verfassung steht nun in Artikel 143h, dass das Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ genutzt werden soll.

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