Klimaschutz ist auch nach der am Dienstag vom Bundestag beschlossenen Reform des Grundgesetzes weiterhin kein Staatsziel. In der deutschen Verfassung steht nun in Artikel 143h, dass das Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ genutzt werden soll.
Weiterlesen?
Starten Sie ein Probeabo, um die vollständigen Inhalte des Dossiers Nachhaltigkeit zu lesen.
Jetzt vier Wochen kostenlos testenHaben Sie bereits einen Account? Dann loggen Sie sich ein.
Ihr persönlicher Kontakt

Neelam Cartmell
+49 160 925 27178
Nico Kreuzpointner
+49 151 20 64 94 90Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@sz-dossier.de.