von Bastian Mühling, Selina Bettendorf, Miriam Dahlinger, Laurenz Gehrke, Moritz Jägemann und Matthias Punz
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Der Musikrechteverwerter Gema hat nach eigenen Angaben Klage gegen den amerikanischen KI-Musikanbieter Suno eingereicht. Der Vorwurf: Suno soll geschützte Aufnahmen weltbekannter Songs ohne Vergütung verarbeitet haben. Damit erzeuge das KI-Tool Inhalte, die Originalsongs wie „Atemlos“, „Daddy Cool“ oder „Mambo No. 5“ zum Verwechseln ähnlich seien, erklärte die Gema.
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