von Fabian Löhe, Carolyn Braun, Bastian Mühling und Elena Müller
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Nachhaltigkeit:
Die Finanzierung der Strompreisbremse nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag entschieden. Demnach war die Abschöpfung ungewöhnlich hoher Gewinne im Energiebereich in dieser Ausnahmesituation rechtens. Die Verfassungsbeschwerde von 22 Ökostromerzeugern, die ihren Strom aus Photovoltaik, Windkraft und Biomasse gewinnen, wurde zurückgewiesen.
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