von Valerie Höhne, Tim Frehler, Bastian Mühling, Michael Radunski und Gabriel Rinaldi
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Platz der Republik:
Um viele Formulierungen in der sogenannten Antisemitismus-Resolution, die diese Woche im Bundestag verabschiedet werden soll, ist seit einem Jahr gerungen worden. Nun aber haben sich die Ampel-Parteien und die Union, mehr als ein Jahr nach dem Terroranschlag der Hamas auf Israel, auf einen Entwurf geeinigt. Zwei Beispiele, die die Komplexität der Verhandlungen zeigen.
Woher kommt der Hass? Das Ausmaß des Antisemitismus, der auf Zuwanderung aus Ländern Nordafrikas und des Nahen und Mittleren Ostens basiert, sei „erschreckend“, heißt es. „Klar ist aber auch: Antisemitismus findet sich seit langem in allen gesellschaftlichen Bereichen und hat verschiedene Nährböden“, heißt es weiter, genannt werden unter anderem Verschwörungsideologien und rechtsextreme Positionen. Vor allem Grüne taten sich in der Vergangenheit schwer, muslimischen Antisemitismus zu benennen, die Union wiederum verortet Antisemitismus vor allem in migrantischen Milieus. Die Resolution spricht nun beides an.
BDS-Bewegung verurteilt: „Der Deutsche Bundestag bekräftigt seinen Beschluss, dass sicherzustellen ist, dass keine Organisationen und Projekte finanziell gefördert werden, die Antisemitismus verbreiten, das Existenzrecht Israels in Frage stellen, die zum Boykott Israels aufrufen oder die die BDS-Bewegung aktiv unterstützen“, heißt es. Dazu sei die Definition von Antisemitismus, die von der International Holocaust Remembrance Alliance als Arbeitsdefinition entwickelt wurde, heranzuziehen. Insbesondere von Künstlerinnen und Künstlern gab es in der Vergangenheit Kritik an der Definition.
Sie könnten nun auch Kritik erhalten: „Auch in den Reihen von Kunst und Kultur sowie der Medien darf es keinen Raum für Antisemitismus geben“, heißt es im Entwurfstext, es brauche „rechtssichere, insbesondere haushälterische Regelungen“, die sicherstellen sollten, „dass keine Projekte und Vorhaben insbesondere mit antisemitischen Zielen und Inhalten gefördert werden“. Was das für die Kunstfreiheit heißt? „Das heißt, dass der Staat keinesfalls eine bestimmte Definition von Antisemitismus verbindlich vorschreiben darf“, schreibt mein Kollege Ronen Steinke dazu. Die Frage, wann Israelkritik in Antisemitismus kippe, müsse „offen diskutierbar“ bleiben.