von Elena Müller, Fabian Löhe, Carolyn Braun und Bastian Mühling
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Nachhaltigkeit:
Bei einer Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestages haben die Sachverständigen gestern Änderungswünsche bei der Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) vorgebracht. Sie fordern unter anderem angepasste Umsetzungsfristen. Für Unternehmen solle ein „Einführungszeitraum“ vorgesehen werden, „in dem die an den Nachhaltigkeitsbericht anknüpfenden Sanktionen ausgesetzt oder zumindest maßgeblich reduziert sein sollten“, forderte die Deutsche Industrie- und Handelskammer. Der Bundesverband der Deutschen Industrie und der Verband der Chemischen Industrie erhoben diese Forderungen ebenfalls.
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