von Tim Frehler, Valerie Höhne und Bastian Mühling
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Platz der Republik:
Bundesfinanzminister Christian Lindner bringt heute den Entwurf für den Haushalt 2025 in den Bundestag ein. Einer der Knackpunkte ist weiter die Höhe der sogenannten Globalen Minderausgabe. Das klingt technisch genug und sogar nach Sparen, heißt aber bloß: Mittel, die am Ende des Haushaltsjahres nicht abgerufen sind – und die deswegen im Budgetansatz überstehen. Nicht, dass am Ende weniger ausgegeben wird, als das Grundgesetz erlaubt!
Bisschen drüber: Die Staatspraxis zeige, sagte Lindner am Sonntag in der ARD, dass eine Globale Minderausgabe in Höhe von zwei Prozent des Haushaltsvolumens eine realistische Annahme sei. Seiner Berechnung nach ergibt das eine Summe von 9,6 Milliarden Euro. Weil derzeit dafür aber 12 Milliarden veranschlagt sind, müssen noch 2,4 Milliarden gefunden werden, auf Ausgaben- und Einnahmenseite.
Ein etwas größeres Loch hat hingegen das Dezernat Zukunft ermittelt, ein Thinktank unter Leitung der SPD-Politikerin Philippa Sigl-Glöckner. Dabei geht es darum, wie viel Geld es „zur Erreichung breit akzeptierter Ziele in zentralen Zukunftsfeldern“ braucht, wie es in einer neuen Studie heißt. Herausgekommen ist: Bund, Länder und Kommunen sollten von 2025 bis 2030 782 Milliarden Euro zusätzlich ausgeben, um etwa die Infrastruktur zu modernisieren, die Daseinsvorsorge zu überholen, die Verteidigungsfähigkeit zu stabilisieren oder die Wirtschaft auf die Zukunft auszurichten.
Woher nehmen, wenn nicht stehlen? Schuldenbremse abschaffen, wäre die Antwort aus den Reihen von SPD und Grünen angesichts dieser Zahlen. Das Dezernat Zukunft hat jedoch ein weiteres Papier vorgelegt, das genau dies nicht vorschlägt, sondern mit alternativen Finanzierungsoptionen arbeitet. Florian Schuster, einem der Autoren, ist es daher wichtig zu betonen: „Nichts, was in diesem Papier steht, ist in irgendeiner Weise rechtsmissbräuchlich, sondern es geht darum, Möglichkeiten der Kreditfinanzierung so zu nutzen, wie es in der Schuldenbremse des Grundgesetzes angelegt ist.“
Eine Frage des Willens: Als ein zentrales Element dafür schlagen Schuster und seine Co-Autoren sogenannte finanzielle Transaktionen vor. Dabei gehe es darum, „dass die Schuldenbremse Kredite freistellt für Zahlungen, bei denen am Ende ein finanzieller Vermögensgegenstand für den Bund erwächst“. Das heißt: Investitionen in öffentliche Güter sollten ausgenommen sein. „Dass das Instrument rechtssicher eingesetzt werden kann, steht nach dem Gutachten für die Bundesregierung vom Sommer fest“, sagte Schuster SZ Dossier. „Vielmehr ist die Frage: Gibt es den politischen Willen dazu?“
Neu ist die Idee nicht, weder in Deutschland noch in der EU, wo jedes Jahr neue Ideen geboren werden, was alles nicht aufs Staatsdefizit angerechnet werden solle.