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Die Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Münster

Der Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen, das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster Mitte Mai. Vorgestern erfolgte die Urteilsbegründung, Politiker, die sich mit einem möglichen AfD-Verbotsverfahren beschäftigen, dürften sie besonders aufmerksam lesen. Es lägen Anhaltspunkte vor, dass die AfD „Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind“. Gegen die Garantie der Menschenwürde und das Demokratieprinzip.

Menschenwürde: Die Äußerungen, die der Verfassungsschutz zusammengetragen habe, „begründen den starken Verdacht“, die AfD verfolge das Ziel, den Schutz der Menschenwürde „außer Geltung zu setzen“, heißt es in der Urteilsbegründung. Es lägen konkrete Anhaltspunkte vor, dass – wenn es nach der AfD geht – „Flüchtlingen und anderen Zuwanderern, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund und deutschen und ausländischen Staatsangehörigen islamischen Glaubens die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder“ der Gemeinschaft versagt werden solle. Die Vielzahl der diffamierenden Positionierungen dokumentierten, dass es sich um „eine charakteristische Grundtendenz“ der AfD handele.

Demokratieprinzip: Ansätze für verfassungsfeindliche Bestrebungen können den Richtern zufolge auch vorliegen, wenn durch Aussagen entweder das parlamentarische System angegriffen wird oder staatliche Institutionen und Amtsträger verächtlich gemacht werden. Das gelte für den Fall, dass „eine Schmähung in reiner Diffamierungsabsicht“ getätigt wird, „die jeglichen Sachbezug vermissen lässt“.

Nach diesen Maßstäben lägen bei der AfD „Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen vor, wenn auch nicht in der Häufigkeit und Dichte wie vom Bundesamt angenommen“. Als Beispiel zitieren die Richter etwa mehrere Aussagen von AfD-Politikerin Christina Baum, die bis vor Kurzem noch Teil des Bundesvorstands war und die Mitglieder der Bundesregierung einmal „psychisch gestörte und moralisch deformierte Totalversager“ nannte.