Guten Morgen. Das Digitale Gewaltschutzgesetz war eines der großen Themen der Woche – und wird es auch in den nächsten Wochen bleiben. Der zweite, zivilrechtliche Teil des Gesetzentwurfes aus dem Bundesjustizministerium fehlt noch.
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat nun im Gespräch mit T-Online schon einmal klar gestellt, was darin nicht stehen wird: eine Klarnamenpflicht im Internet, für die sich unter anderem das Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) offen gezeigt hat.
Es gebe „viele nachvollziehbare Gründe“ dafür, warum Menschen ihre Meinung im Netz anonym oder unter Pseudonym äußern wollten, sagte Hubig. „Gerade auch für gewaltbetroffene Frauen kann Anonymität wichtig sein.“
Um die Identität von Straftätern zu ermitteln, will die Justizministerin unter anderem die vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen einführen. Dazu hatte ihr Haus im Dezember einen Gesetzentwurf vorgelegt, der schon in der Ressortabstimmung ist – und damit einen Schritt weiter als das digitale Gewaltschutzgesetz in der sogenannten Frühkoordinierung.
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