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Umweltministerkonferenz will Klimafolgenanpassung über das Grundgesetz regeln

Um die Finanzierung der Klimafolgenanpassung auf stabilere Füße zu stellen, fordern die Umweltministerinnen und -minister der Länder anlässlich ihrer heute startenden 103. Konferenz (UMK), diese als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Das teilt das rheinland-pfälzische Umweltministerium mit; Mainz hat in diesem Jahr den Vorsitz inne. Derzeit gibt es zwei solcher Gemeinschaftsaufgaben im Grundgesetz: die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und die Aufgabe, die Agrarstruktur und den Küstenschutz zu stärken. Ziel der UMK ist ein Beschluss der Länder mit konkreten Bausteinen für eine Grundgesetzänderung bis zum kommenden Frühjahr.

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