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Lieferketten-Haftung auf der Autobahn

Unternehmen sollten bei der Überprüfung der Arbeitsbedingungen in ihren Lieferketten nicht nur ihre Lieferanten in den Blick nehmen, sondern auch in die Lkw-Fahrerhäuser auf bundesdeutschen Autobahnen schauen. Dazu rät die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung auf der Grundlage einer durch sie beauftragten Studie der Universität Osnabrück. Der Untersuchung mahnt zum Fokus auf die Einführung der EU-Lieferkettenrichtlinie, „die anders als das LkSG stärkere Sanktionen bei Verstößen vorsieht“. Gemeint ist: Wer gegen die CSDDD verstößt, kann dafür zivilrechtlich haftbar gemacht werden.

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