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Tiefgang

Wird das Datenchaos bei den Polizeibehörden beseitigt?

Lesedauer: 5 Min.

Wenn man googelt, wie viele digitale Systeme die deutschen Polizeien für ihre Arbeit nutzen, findet man eine lange Liste bei Wikipedia. Jedes Land und jede polizeiliche Bundesbehörde nutzt Softwares, um beispielsweise Daten von Kriminellen zu speichern, Strafanzeigen aufzunehmen oder Verkehrsunfälle zu dokumentieren. Es sind Tausende von Daten in unterschiedlicher Qualität auf diversen Systemen verteilt. Das Bundesinnenministerium (BMI) konnte auf Anfrage von SZ Dossier nicht einmal eine Auflistung aller existierenden Systeme nennen. Doch das soll sich ändern.

Mit Polizei 2020 wurde ein Projekt ins Leben gerufen, das ein gemeinsames Datenhaus für alle Polizeien zum Ziel hat. Dadurch soll die Arbeit der Behörden vereinfacht und eine bessere Informationslage geschaffen werden. Denn je besser die Datenlage, desto schneller könnten Kriminalfälle gelöst werden. Der Name des Programms war eigentlich das Umsetzungsziel. Das Vorhaben ist allerdings stark verzögert. Da genau 20 Polizeibehörden beteiligt sind, wurde aus Polizei 2020 kurzerhand Polizei 20/20, oder kurz: P20. Neben den 16 Landespolizeien sind auch das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, die Polizei beim Deutschen Bundestag und das Zollkriminalamt mit dabei.

Aus rechtlicher und aus Datenschutz-Perspektive ist das Projekt herausfordernd. In dem Datenhaus sollen nämlich die bisher dezentral in den Ländern gespeicherten Daten künftig zentral gespeichert werden. Die bestehenden IT-Anwendungen der polizeilichen Sachbearbeitung werden aufgelöst, dafür werden Services einheitlich zur Verfügung gestellt. Die Angst der Datenschützer: Werden so viele Daten vereinheitlicht und zusammengeführt, ist der Schaden, der durch einen Missbrauch der Daten entstehen könnte, viel größer. Detaillierte Personenprofile könnten im schlimmsten Fall erstellt und von unautorisierten Personen eingesehen werden.

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