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UN-Cybercrime-Konvention: Setzt sich der Westen durch?

Lesedauer: 7 Min.

Es soll das erste rechtsverbindliche Cybercrime-Abkommen der Vereinten Nationen werden: In New York diskutieren seit gestern die Mitgliedsstaaten in einer finalen Runde über die sogenannte UN-Cybercrime-Konvention. Ein Abkommen, das weltweite Standards gegen Netzkriminalität schaffen soll. Denn Kriminalität im Internet kennt keine Landesgrenzen. Doch die Haltung, die Deutschland und die Europäische Union zu diesem Thema haben, unterscheidet sich teilweise deutlich von der Haltung anderer Staaten. Die Befürchtung nun in der deutschen Politik: Das Abkommen könnte im Sinne Russlands und Chinas verabschiedet werden und europäische Standards gefährden.

Die Verhandlungen der UN laufen bereits seit 2019, sind also unabhängig von den Kriegen in der Ukraine und in Gaza zu betrachten, bei denen auch Cyberangriffe eine Rolle spielen. Die Verhandlungen wurden sehr lange als sehr technisch bewertet, doch kritische Themen werden oft in solchen Verhandlungen am Schluss behandelt und das soll auch hier der Fall sein, wie SZ Dossier aus Ampelkreisen erfuhr. Die nun begonnene letzte Verhandlungsrunde der UN-Arbeitsgruppe geht noch bis zum 9. Februar. Der Digitalausschuss des Bundestages hat sich im April vergangenen Jahres zum ersten Mal damit beschäftigt, in der ersten Ausschusssitzung dieses Jahr zum zweiten Mal.

Für Deutschland verhandelt federführend das Bundesjustizministerium. Eine Sprecherin sagte zu SZ Dossier, aus Sicht der Bundesregierung wäre das Abkommen ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Computerkriminalität, die häufig grenzüberschreitenden Charakter habe. „Deshalb setzen wir uns für einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen ein. Aus unserer Sicht ist es dabei zunächst wichtig, einen möglichst klaren und engen Anwendungsbereich der Konvention zu definieren.“

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