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Trilog-Einigung: So soll der europäische Gesundheitsdatenraum aussehen

Lesedauer: 7 Min.

Am Freitag um ein Uhr morgens gelang in Brüssel doch noch die Einigung. Im Trilogverfahren verständigten sich EU-Parlament, EU-Rat und EU-Kommission über einen vorläufigen Entwurf eines Rechtsakts für den europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). Das soll den Austausch und die Nutzung der Gesundheitsdaten von rund 450 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürgern verbessern. Nun müssen Rat und Parlament der vorläufigen Einigung noch in getrennten Sitzungen zustimmen. Für die einen ist der EHDS ein Meilenstein für die europäische Gesundheitsdigitalisierung, andere befürchten einen Kontrollverlust für Patientinnen und Patienten.

Was ist konkret geplant? Künftig soll ein grenzüberschreitender Zugang zu Gesundheitsdaten ermöglicht werden. Bisherige Pläne der Kommission sehen vor, dass der Zugang zum EHDS in den Mitgliedsstaaten ein Jahr nach Inkrafttreten des Rechtsakts umgesetzt wird. Eine deutsche Pendlerin könnte dann in Österreich eine Verschreibung in der Apotheke abholen. Auch Arztbesuche im EU-Ausland würden einfacher, eine italienische Ärztin könnte etwa auf die elektronische Patientenakte und damit auf die Patientengeschichte wie etwa Medikation, Röntgenbilder und Laborbefunde eines Touristen aus Belgien zugreifen, der beim Sightseeing im Italienurlaub gestürzt ist.

Neben dieser sogenannten Primärnutzung von Gesundheitsdaten für die Behandlung sollen unter anderem Forschende unter bestimmten Voraussetzungen auf die Gesundheitsdaten zugreifen können (Sekundärnutzung). Weil die Digitalisierung der Gesundheitswesen europaweit unterschiedlich weit vorangeschritten ist, soll das geplante EU-Gesetz auch Standards für die Datenqualität, Sicherheit und Interoperabilität aufstellen, die von nationalen Marktaufsichtsbehörden überwacht werden sollen.

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