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Tiefgang

OZG-Zukunft unter schwierigen Vorzeichen

Lesedauer: 7 Min.

Heute treffen sich die Digitalbeauftragten von Bund und Ländern im Kanzleramt, um über Gegenwart und Zukunft des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zu sprechen. Eingeladen hat Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD). Mit dabei sind alle Landes-CIOs, das federführende Bundesinnenministerium (BMI), die kommunalen Spitzenverbände, und auch einige andere Bundesressorts – Verwaltungsdigitalisierung, und damit das OZG, betrifft schließlich alle Fachbereiche. Die Themen des Treffens: die Projektstände bei den wichtigsten OZG-Leistungen, die angespannte Haushaltslage und das OZG 2.0, das knapp vor einer Einigung im parlamentarischen Prozess steht.

Schmidt wird von den Ländern vor allem wissen wollen, wo sie stehen. Auch innerhalb der Bundesregierung versucht er beim Thema zu koordinieren. „Er nimmt die einzelnen Ministerien in die Pflicht und fragt zum Beispiel alle vier Wochen in der Runde der Staatssekretäre, die das Bundeskabinett vorbereiten, nach, wie der Stand bei den einzelnen OZG-Fokusleistungen aussieht“, sagte Bundes-CIO Markus Richter im Interview mit SZ Dossier. Auch Richter nimmt heute an dem Treffen teil. Er ist aktuell Vorsitzender des Bund-Länder-Gremiums IT-Planungsrat. Die sogenannten Fokusleistungen, 15 an der Zahl, sind besonders relevante Dienste, die rascher digitalisiert werden sollen. Darunter zum Beispiel Ummeldung einer Adresse, Wohngeld oder das Elterngeld. Das OZG umfasst eigentlich hunderte Services. Bisher gibt es sowohl bei den Fokusleistungen als auch beim Rest wenig flächendeckend verfügbare Ergebnisse, obwohl die Umsetzungsfrist bereits Ende 2022 ablief.

Die meisten Fokusleistungen werden, wie fast alle OZG-Leistungen, arbeitsteilig nach dem „Einer für Alle“-Prinzip (EfA) in den Bundesländern entwickelt. Der Bund hat deshalb immer wieder Probleme damit, den Überblick über die Projektstände und fällige Rechnungen zu bewahren. So kommt es auch, dass nun doch nur noch 113 Millionen Euro Haushaltsreste übrig sind, wie eine Sprecherin des BMI SZ Dossier bestätigte. Das BMI rechnete im Sommer – nach großer Aufregung in Fachkreisen – noch vor, dass im Jahr 2024 rund 300 Millionen Euro verfügbar sein werden, weil in der Vergangenheit Projektmittel nicht abgerufen wurden. Zuvor schien es so, dass Mittel gekürzt werden, noch bevor das Urteil aus Karlsruhe die Lage zusätzlich verschärfte. Nun scheint das Geld doch schneller abgeflossen zu sein als erwartet. Damit spitzt sich die Haushaltslage im Bereich Verwaltungsdigitalisierung weiter zu.

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