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OZG 2.0: Was bringt der Rechtsanspruch?

Lesedauer: 7 Min.

Nach monatelangen Verhandlungen präsentierten die Ampel-Fraktionen gestern Abend die Einigung für das „OZG 2.0“. Damit ist eine Folgeregelung für das Onlinezugangsgesetz (OZG) gemeint, die auch Anpassungen bei anderen Gesetzen wie dem E-Government-Gesetz oder dem Personalausweisgesetz miteinschließt. Ein umfassender Strategiewechsel blieb bei dem Großprojekt aus. Neues gibt es aber dennoch.

Der größte Streitpunkt ist seit Langem ein Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen, den sich Grüne und FDP gewünscht haben. Ein solcher Anspruch ist nun zwar enthalten, gilt aber lediglich für Bundesleistungen und erst ab Anfang 2029. Ein Kompromiss, denn verfassungsrechtlich wäre es schwierig gewesen, einen Rechtsanspruch durch den Bund auf Länder und Kommunen überzustülpen. Generell wäre die Wahrscheinlichkeit gering, dass die Länder so einer Regelung im Bundesrat zugestimmt hätten.

„Das ist schon ein Paradigmenwechsel“, sagte Maximilian Funke-Kaiser, digitalpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. Das bisher gültige OZG hätte zwar klare Fristen gehabt, aber ohne Konsequenzen, wenn sie nicht eingehalten werden. Was auch passiert ist: Denn bis Ende 2022 waren nicht, wie gesetzlich vorgesehen, alle Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen digital verfügbar. Sanktionen musste aber niemand fürchten, die Frist verstrich einfach.

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