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Digitalwende-Briefing

OZG 2.0: Was bringt der Rechtsanspruch?

Lesedauer: 18 Min.

Guten Morgen! Wenn Sie in einem Lebenslauf lesen, dass jemand „Social-Media-Kompetenzen“ besitzt, können Sie nicht wissen, was das genau heißt. War die Person vor 20 Jahren bei StudiVZ angemeldet, oder kann sie heute viral verdächtige Tiktoks erstellen? Verfügt sie gar über einen akademischen Grad wie den „MSc in Social Media und Management“ der Universität York?

Der potenziellen Kompetenz sind keine Grenzen gesetzt. Das gilt allerdings in beide Richtungen, will heißen, man kann sich auch blamieren, wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner gestern auf X, als er (so muss man annehmen) einen Thread vom Smartphone posten wollte, in Abwesenheit der dazu benötigten Fähigkeiten aber offenbar einfach das Foto eines Desktop-Threads veröffentlichte.

Gut, könnte man sagen, die Nachricht, die er senden wollte, ist Stegner so auch losgeworden. Aber „das Medium ist die Botschaft“, hat der kanadische Kommunikationsforscher Marshall McLuhan schon 1964 gesagt. Also ganz egal ist es auch nicht, wie man etwas ans Publikum sendet. Und so musste sich Stegner auch umgehend etwas Spott gefallen lassen.

„Es muss doch irgendjemanden in deinem Büro geben, der irgendwann mal ein Handy und Social media bedient hat??“, fragte Dario Schramm, Ex-Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz. „Ich bewerbe mich hiermit bei dir als social Media Manager“, kommentierte SPD-Nachwuchspolitiker Tim Vollert. Der hat auf Tiktok nicht weniger als 140.000 Follower – von einer gewissen Kompetenz ist also auszugehen.

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