Tiefgang
NIS-2-Umsetzung: BMI unter Zugzwang
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Das Bundesinnenministerium (BMI) hat ein Problem. Bis zum 17. Oktober muss die europäische Cybersicherheitsrichtlinie (NIS-2) in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Umsetzung ist das aktuell wichtigste Cybervorhaben des Ministeriums, heißt es in Behördenkreisen. Gelingt das nicht, drohen dem Bund Strafzahlungen aus Brüssel. Doch das Gesetzgebungsverfahren stockt. Der Grund: Zwei Ministerien haben noch Einwände dagegen, dass der Gesetzesentwurf in die Länder- und Verbändebeteiligung geht.
Seit dem 2. Januar ist der zweite Referentenentwurf für das Gesetz in der Ressortabstimmung. Bereits beim ersten Entwurf hatten sowohl das Auswärtige Amt (AA) als auch das Bundesministerium für Justiz (BMJ) noch Einwände. Man wolle nichts blockieren, sagten Verfahrensbeteiligte, aber: Der BMI-Entwurf gehe teilweise über das hinaus, was aus Europa verlangt wird, und betreffe sogar Punkte, die im Koalitionsvertrag anders vereinbart wurden.
Für das Auswärtige Amt geht es dem Vernehmen nach dabei um zwei essenzielle Punkte – einerseits die Frage der Beurteilung und Einordnung außenpolitischer Aspekte von Cybersicherheits – bzw. Informationssicherheitsvorfällen und andererseits die Sicherheit der Auslandsnetze des Bundes. Das Auswärtige Amt legt Wert darauf, das Auslandsnetz der Bundesverwaltung – also auch das Netzwerk der über 220 deutschen Auslandsvertretungen weltweit – nicht in einen Inlands- und Auslandsteil zu trennen. Um die Sicherheit insgesamt zu erhöhen, soll der begonnene Ausbau des Auslandsnetzes insgesamt zu einer hochsicheren Zero-Trust-Architektur gemeinsam mit dem BSI konsequent vorangetrieben werden.
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