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NIS-2: Ciso (noch) ohne Heimat

Lesedauer: 8 Min.

Der erste Stein ist aus dem Weg geräumt, nun müssen viele weitere folgen. Die Bundesressorts haben sich gestern auf einen Entwurf für die nationale Umsetzung der NIS-2-Verordnung geeinigt. Nach Informationen von SZ Dossier waren Unstimmigkeiten Montagabend noch nicht ausgeräumt, gestern Morgen machte das Bundesjustizministerium (BMJ) dann als letztes Ressort den Weg frei. Zuvor hatten bereits das Finanzministerium und das Auswärtige Amt ihre Bedenken fallen gelassen (SZ Dossier berichtete). Der Entwurf ging gestern Vormittag dann schließlich in die Länder- und Verbändeanhörung, die bis Ende Mai dauern wird. Am 3. Juni findet dann eine Anhörung im Bundestag statt.

„Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem Gesetz die Resilienz von Wirtschaft und Bundesverwaltung gegen Cybergefahren stärken und zugleich unnötige Bürokratie vermeiden“, sagte die zuständige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) gestern.

Unter anderem in Bezug auf die Stelle des Chief Information Security Officers (Ciso), also den durch die EU-Verordnung vorgeschriebenen Sicherheitschef der Regierung, kam es zu Änderungen im Vergleich zum zweiten Referentenentwurf vom Dezember. Vorher hieß es in Paragraf 48 („Amt des Koordinators für Informationssicherheit“) noch, dass für die Stelle neben Personal- und Sachausstattung auch ein Budget „in angemessenen Umfang“ zur Verfügung zu stellen sei und der Ciso dieses „eigenständig“ verwalten darf. Dieser Teil wurde komplett gestrichen.

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