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Tiefgang

LkSG-Novelle entlastet Unternehmen – und schwächt Kontrolle

Lesedauer: 5 Min.

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Fabian Löhe

Chefkorrespondent

Es waren markige Worte von Robert Habeck im Herbst 2024. Der damalige Wirtschaftsminister der Ampel hatte mit Blick auf die Berichtspflichten angekündigt, „die Kettensäge anzuwerfen und das ganze Ding wegzubolzen“. Nun sägt die Kettensäge tatsächlich – aber sie fällt das Gesetz nicht. Das deutsche Lieferkettengesetz LkSG bleibt zwar bestehen, wird jedoch gestutzt. Das hat das schwarz-rote Bundesregierung am Mittwoch beschlossen.

Für Unternehmen heißt das: National gibt es übergangsweise zwar weniger Formalien, auf EU-Ebene bleibt der Kurs aber auf Harmonisierung. Denn es entfallen zwar die Berichtspflichten im LkSG und die Sanktionen gelten nur noch für schwere Fälle. Doch parallel hat das Kabinett die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) verabschiedet. Und was diese schlanke, dafür aber verpflichtende Berichtsarchitektur für große Unternehmen im Vollzug bedeutet, ist noch unklar.

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