Süddeutsche Zeitung

Unsere Kernprodukte

Im Fokus

Partnerangebote

Möchten Sie in unseren Produkten und Services Anzeigen inserieren oder verwalten?

Anzeige inserieren

Möchten Sie unsere Texte nach­drucken, ver­vielfältigen oder öffent­lich zugänglich machen?

Nutzungsrechte erwerben
Tiefgang

LkSG-Novelle entlastet Unternehmen – und schwächt Kontrolle

Es waren markige Worte von Robert Habeck im Herbst 2024. Der damalige Wirtschaftsminister der Ampel hatte mit Blick auf die Berichtspflichten angekündigt, „die Kettensäge anzuwerfen und das ganze Ding wegzubolzen“. Nun sägt die Kettensäge tatsächlich – aber sie fällt das Gesetz nicht. Das deutsche Lieferkettengesetz LkSG bleibt zwar bestehen, wird jedoch gestutzt. Das hat das schwarz-rote Bundesregierung am Mittwoch beschlossen.

Für Unternehmen heißt das: National gibt es übergangsweise zwar weniger Formalien, auf EU-Ebene bleibt der Kurs aber auf Harmonisierung. Denn es entfallen zwar die Berichtspflichten im LkSG und die Sanktionen gelten nur noch für schwere Fälle. Doch parallel hat das Kabinett die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) verabschiedet. Und was diese schlanke, dafür aber verpflichtende Berichtsarchitektur für große Unternehmen im Vollzug bedeutet, ist noch unklar.

Weiterlesen?

Starten Sie eine Probephase, um die vollständigen Inhalte des Dossiers Nachhaltigkeit zu lesen.

Jetzt vier Wochen kostenlos testen

Haben Sie bereits einen Account? Dann loggen Sie sich ein.

Ihr persönlicher Kontakt

Profilbild von Nico Kreuzpointner

Nico Kreuzpointner

+49 151 20 64 94 90

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@sz-dossier.de.