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Tiefgang

KI bei der Polizei: „Die Sicherheitsbehörden stehen noch relativ am Anfang“

Lesedauer: 6 Min.

Beim europäischen Polizeikongress in Berlin kommen derzeit Sicherheitsexpertinnen und -experten aus ganz Europa zusammen. Seit Jahren werden die Fachthemen des Kongresses, angepasst an die Herausforderungen der Zeit, immer digitaler. Eines der Fokusthemen am heutigen zweiten Kongresstag: Künstliche Intelligenz. Im Polizeibereich ein hochsensibles Thema. Was dürfen Behörden nutzen? Was wollen sie nutzen? Was sollten sie nicht nutzen? SZ Dossier hat bei Experten, die heute vor Ort darüber diskutieren, nachgefragt, wie KI die Polizei verändert und verändern wird.

Wilfried Honekamp, Leiter des Polizeitechnischen Instituts an der Deutschen Hochschule der Polizei, sagte SZ Dossier, KI-Anwendungen würden bereits zur Klassifikation von Missbrauchsbildern, zur Auswertung von Kommunikation und Geldflüssen oder zur Einsatzplanung eingesetzt. Thomas-Gabriel Rüdiger, Leiter des Instituts für Cyberkriminologie der Polizeihochschule Brandenburg, sagte SZ Dossier, ähnlich wie auch Honekamp: „Die Sicherheitsbehörden stehen noch relativ am Anfang.“

Vieles sei deshalb noch unklar. Mit der europäischen KI-Verordnung gäbe es noch keine Erfahrungswerte, sagte Honekamp: „Es ist also derzeit noch weitgehend unklar, ob es für einen sinnvollen Einsatz von KI in der Strafverfolgung rechtliche Hürden gibt.“ Doch immerhin habe die EU mit dem AI Act erstmals rechtliche Grenzen für KI definiert, die auch für die Polizei gelten: „Kognitive Verhaltensmanipulation, soziales Scoring und biometrische Identifizierung beziehungsweise Live-Fernidentifikation sind untersagt und daran wird sich die Polizei halten.“

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