Grüner Stahl, graue Regeln – neues Vergaberecht auf dem Prüfstein
Wer künftig eine neue U‑Bahn‑Strecke baut, eine Schule saniert oder eine Brücke errichtet, wird sich verstärkt mit der Herkunft und Klimabilanz des verwendeten Stahls auseinandersetzen müssen. Denn obwohl Schwarz-Rot im Entwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz den zentralen Passus zur nachhaltigen Beschaffung gestrichen hat, schafft sie eine höhere rechtliche Verbindlichkeit. Wie passt das zusammen?
Hatte die Ampel-Koalition die nachhaltige Vergabe der öffentlichen Hand noch über Verwaltungsvorschriften regeln wollen, setzt die aktuelle Bundesregierung nun auf Rechtsverordnungen. Diese gelten nicht nur für Behörden, sondern auch für Unternehmen und Dritte. Kurz gesagt: Sie sind allgemein einklagbar.
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