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Tiefgang

Expertinnen und Experten diskutieren zur digitalen Zukunft der Justiz

Lesedauer: 8 Min.

Der Name ist Programm: Mit dem „Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz“ soll es einen Schub geben für digitale Werkzeuge in Gerichten. Vor allem die Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen mit der Justiz soll digitaler werden. So sollen elektronische Strafanzeigen und Strafanträge ohne händische Unterschriften einfacher möglich werden. Schritte, um „auf die Höhe der digitalen Zeit“ zu kommen, sagte Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, SZ Dossier. „Das Ausdrucken und Wiedereinscannen von Schriftstücken zum Beispiel kann im Zeitalter digitaler Aktenführung kein Erfolgsmodell sein.“

Die derzeit vorhandenen Medienbrüche verzögerten Verfahren und machten Gerichten viel Arbeit. Gleichzeitig dürften Rechtssicherheit und Nachweisbarkeit durch den Umstieg auf digitale Formate nicht beeinträchtigt werden, so Rebehn, der morgen im Rechtsausschuss des Bundestags als Sachverständiger die Pläne bewerten wird. Die Justiz setze darauf, dass „Bund und Länder das Digitalisierungstempo in den kommenden beiden Jahren weiter erhöhen“, sagte er.

Gesetze allein würden aber nicht reichen: „Es braucht in den kommenden Jahren Investitionen in Milliardenhöhe in Hardware und Software, in den Netzausbau und in smarte KI-Assistenz für die Justiz, wie der E-Justice-Rat von Bund und Ländern berechnet hat.“ Die in Aussicht gestellten Zuschüsse des Bundes von 250 Millionen Euro bis 2027 blieben „weit hinter dem Notwendigen“ zurück, sagte Rebehn. „Auch das vom Bundesjustizminister mehrfach angekündigte bundeseinheitliche Portal für Videoverhandlungen in der Ziviljustiz sowie ein Gesetzesvorschlag für beschleunigte Online-Verfahren liegen noch immer nicht vor.“ Fazit: „Das läuft zu schleppend.“

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