Tiefgang
Digitalausschuss tagt zum Digitale-Dienste-Gesetz
Lesedauer: 7 Min.
Nachdem der Digital Services Act (DSA) am vergangenen Samstag in Kraft getreten ist, hört heute der Digitalausschuss des Bundestags die Ansichten von Sachverständigen zum Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), der nationalen Umsetzung des DSA in Deutschland. Dass grundsätzlich Bedarf für gesetzliche Regelung digitaler Dienstleistungen besteht, hat die EU-Kommission erst Anfang der Woche erneut verdeutlicht, als sie ein förmliches Verfahren gegen Tiktok eingeleitet hat, um zu prüfen, ob die Plattform „im Hinblick auf Jugendschutz, Transparenz der Werbung und anderer Aspekte gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat“.
„Die Sicherheit und das Wohlergehen der Online-Nutzer in Europa sind von entscheidender Bedeutung“, sagte in dem Zusammenhang Vizepräsidentin Margrethe Vestager, bei der Kommission unter anderem zuständig für „ein Europa für das digitale Zeitalter“. Tiktok müsse sich genau mit den von ihnen angebotenen Diensten befassen und die Risiken sorgfältig abwägen, die sie für ihre Nutzer – sowohl jung als auch alt – mit sich bringen, sagte Vestager. Die Kommission werde nun eine eingehende Prüfung durchführen, ohne dem Ergebnis vorzugreifen.
Tiktok ist so groß, dass es den DSA schon seit letztem Jahr befolgen muss, für kleine Akteure gilt er erst seit ein paar Tagen. Unter ihnen wird die Forderung formuliert, dass die deutsche Umsetzung sie nicht bürokratisch und finanziell überlastet. „Der DSA ist eine europäische Gesetzgebung, die nicht mehr geändert werden kann. Dennoch lassen sich bei der nationalen Durchführung mit dem DDG einige wichtige Stellschrauben drehen, insbesondere in Bezug auf die Aufsicht“, sagte Dirk Freytag, Präsident des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW), SZ Dossier.
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