Tiefgang
Bundesregierung legt Streit um Plattformregulierung bei
Lesedauer: 5 Min.
Der Gesetzentwurf für das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), die deutsche Umsetzung des Digital Services Act der EU, kommt heute ins Bundeskabinett, damit wenigstens dieser Schritt noch vor Weihnachten getan werden kann. Zeit wird es: Den ganzen legislativen Prozess bis Mitte Februar abzuschließen, wie es eine Frist der EU verlangt, wird trotzdem kaum möglich sein.
Und selbst, dass es vier Tage vor Heiligabend noch klappt, war bis gestern Abend nicht sicher, wie wir berichten können: „Eine Frage betraf zuletzt auch den Erfüllungsaufwand, der dadurch, dass die Beschwerdestelle bei der Bundesnetzagentur die einzige Anlaufstelle sein soll, damit noch einmal mit mehr Kosten verbunden ist, die dann auch noch einmal ausverhandelt werden mussten“, sagte Tabea Rößner (Grüne), Vorsitzende des Digitalausschusses, SZ Dossier.
Es ging bei dem Streit um einige Planstellen, für die im Haushalt Mittel vorgesehen werden müssen, was ab 2025 „tatsächlich noch einmal einen ordentlichen Aufwuchs“ bedeutet, sagte sie. In solchen Fragen habe es schon länger Uneinigkeiten gegeben, denn leider, sagte Rößner, werde oft in der Logik gedacht: „Wer am meisten Geld im Ressort hat, ist am wichtigsten“, sagte sie. „Das ist nicht meine Logik.“
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