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Booking.com befürwortet Zentralregister für Kurzzeitvermietung
Lesedauer: 7 Min.

Im Mai tritt die EU-Verordnung zur kurzzeitigen Vermietung von Unterkünften in Kraft. Sie soll mehr Transparenz schaffen und den Wohnungsmarkt entlasten. Gastgeberinnen und Gastgeber müssen ihre Unterkünfte künftig über ein digitales Verfahren anmelden und eine offizielle Registrierungsnummer in Anzeigen angeben.
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