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Tiefgang

AI Act: „Nicht so entscheidend, wer’s wird, sondern wie’s gemacht wird“

Lesedauer: 6 Min.

Heute Nachmittag auf der Agenda des Digitalausschusses: „Nationale Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Gesetzes über Künstliche Intelligenz“, oder – in weniger Worten – die deutsche Umsetzung des AI Acts. Der ist, wie sein offizieller Name sagt, eine europäische Verordnung, die aber in Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der EU umgesetzt werden will. Und da gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Keine Bagatelle, denn in den Augen von Lajla Fetic, Expertin für AI Governance, die auf Vorschlag der SPD-Fraktion zur Sitzung als Sachverständige eingeladen wurde, spielt die nationale KI-Aufsicht für die Umsetzung „eine enorme Rolle“. Die Aufsicht müsse sich „dem Anspruch des Grundrechtsschutzes beim Einsatz von KI stellen, ohne gleichzeitig ein Bürokratiemonster zu werden“, sagte Fetic SZ Dossier. „Dabei ist es letztlich nicht so entscheidend, wer’s wird, sondern wie’s gemacht wird.“

Eine effiziente und effektive Aufsicht baue auf den gegebenen Strukturen auf, in diesem Fall vor allem sektoralen und föderalen Marktüberwachungsbehörden, sagte Fetic. An denen komme man nicht vorbei. „Deutschland wird allerdings gefragt sein, die Expertise zusätzlich auf eine zentrale Stelle zu konzentrieren, die die Beobachtungs-, Überwachungs- und Unterstützungstätigkeiten koordiniert“, sagte sie weiter. Dafür kämen sowohl die Bundesnetzagentur (BNetzA), als auch die Datenschutzbehörden der Länder in Betracht – „mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen“.

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