Die digitale Verwaltung ist nicht barrierefrei
Helen Bielawa
Digitalisierung soll den Zugang zu Verwaltungsleistungen vereinfachen. Klicken statt anstehen, Formular abschicken, statt Briefe versenden. Für Menschen mit Behinderungen sind digitale Anträge, PDF-Dokumente, Behörden-Websites oder Stadt-Apps aber eine Hürde und keine Vereinfachung. Keine einzige digitale Anwendung oder Webseite des öffentlichen Sektors ist vollständig barrierefrei, wie das offizielle Monitoring dazu zeigt.
Die EU hat 2016 eine Richtlinie über den barrierefeien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen beschlossen. 2019 hat der Bund die Details zur Umsetzung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 geregelt. Die Länder setzen die EU-Vorgaben eigenständig um. Bund und Länder müssen demnach alle drei Jahre an die EU den Stand der Barrierefreiheit öffentlicher IT-Angebote berichten.
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