Teile der Batterieverordnung gelten schon in wenigen Wochen
EU-Gesetze für mehr Nachhaltigkeit in Unternehmen werden derzeit stark ausgebremst. Was viele Unternehmen bei ihren Sorgfaltsprüfungen dabei nicht auf dem Radar haben dürften: die Batterieverordnung (EUBR).
Schon in drei Monaten – am 18. August 2025 – treten die Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Transparenz der Batterie-Lieferkette in Kraft. Alle Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro, die zum Beispiel Mobiltelefone, Kinderspielzeug, Autos oder elektrische Zahnbürsten herstellen, müssen dann ihre Sorgfaltspflicht in puncto Menschenrechte lückenlos nachweisen. Am Beispiel von Batterien wird ein noch nie dagewesener rechtlicher Standard für die Transparenz von Lieferketten gesetzt.
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