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Wann Cyberangriffe den Bündnisfall auslösen können

Lesedauer: 4 Min.

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Selina Bettendorf

Redakteurin

Können Cyberangriffe den Nato-Bündnisfall auslösen? Darüber wurde im Juli 2022 in Cybersicherheitskreisen diskutiert, als Albanien von iranischen Hackerinnen und Hackern angegriffen wurde. Die Angreifenden veröffentlichten damals albanische Staatsgeheimnisse und Daten von Bürgerinnen und Bürgern. Als Reaktion brach Albanien die diplomatischen Beziehungen zum Aggressor Iran ab.

Albanien ist nicht nur EU-Beitrittskandidat, sondern auch in der Nato. Offiziell heißt es von der Nato, dass auch schwerwiegende kumulierte Cyberangriffe dazu führen können, dass der Bündnisfall nach Artikel 5 ausgerufen wird. Dabei wird ein Angriff auf einen Mitgliedstaat als Angriff auf alle Nato-Mitgliedsstaaten gewertet und kollektiv verteidigt – es wäre der Kriegseintritt der Nato. „Artikel fünf ist eine souveräne nationale Entscheidung“, sagte ein hochrangiger Nato-Beamter zu SZ Dossier. Auch wenn die Schwere des Angriffs unter die Definition falle, habe Albanien sich dagegen entschieden, Artikel 5 auszurufen.

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