Welche öffentlichen Unternehmen unter die CSRD fallen
Ab 2025 sollen die ersten von insgesamt 13.000 Unternehmen in Deutschland CSRD-Berichte für das Geschäftsjahr 2024 vorlegen – das hieß es zumindest bislang. Tatsächlich jedoch könnten noch viele Tausend weitere Firmen unter die EU-Richtlinie über nachhaltige Unternehmensberichterstattung fallen. Denn auch öffentliche Unternehmen müssen bereits ab 2025 einen Bericht vorlegen, wenn sie als „große“ Kapitalgesellschaft gegründet wurden, wie das Bundesjustizministerium auf Anfrage von SZ Dossier bestätigte. Das ist etwa bei vielen Wasserversorgern, Straßenreinigungen oder Stadtmarketing-Agenturen der Fall. Ebenso bei der Autobahn GmbH, die das Thema bereits ins den Blick genommen hat.
Hinzu kommen ab 2026 kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) der öffentlichen Hand in privatrechtlicher Form – also beispielsweise Zweckverbände, Stiftungen und Hochschulen, aber auch die Sparkassen und selbst ARD und ZDF. Direkt von der CSRD betroffen sind sie nicht, aber je nach Ausgestaltung des spezifischem Landesrechts, der Satzung oder des Gesellschaftsvertrag könnte das mittelbar durchaus der Fall sein.
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